Zum datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics

Deutsche Datenschutzbehörden bestätigen: Google Analytics kann unter bestimmten Voraussetzungen ohne Einwände und legal eingesetzt werden.

Google hat verschiedene Änderungen an dem Produkt Google Analytics vorgenommen, um den Anforderungen der Datenschutzaufsichtsbehörden gerecht zu werden.

Sie als Webseitenbetreiber können (und sollten) nun mit wenigen Schritten sicherstellen, dass die Forderungen der deutschen Datenschutzbehörden erfüllt werden.

Wir haben Ihnen die dazu notwendigen Schritte detailliert zusammengestellt.

Punkt eins  Datenschutzerklärung erstellen bzw. anpassen.

Erwähnen Sie in Ihrer Datenschutzerklärung, dass Google Analytics auf Ihrer Website eingesetzt wird. Weisen Sie darüber hinaus auch auf die Möglichkeit der Deaktivierung der Google Analytics-Funktion mittels eines Browser Add-ons hin.

Punkt zwei  Änderungen im Google-Analytics-Programmcode

Implementieren Sie die IP-Masken-Funktion, die Google Analytics anweist, nicht die vollständige IP-Adresse Ihrer Nutzer zu speichern oder zu verarbeiten.

Punkt drei  Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung

Google hat aktualisierte Nutzungsbedingungen eingeführt, die mit den Datenschutzbehörden abgestimmte Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung beinhalten. Diesen Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung sollten Sie ausfüllen und mit einem frankierten Rückumschlag an Google senden.

Punkt vier  Altdaten müssen gelöscht werden

Löschen Sie alle bisher durch Google Analytics erhobenen Daten. Das geht nach Auskunft von Google nur, wenn Sie Ihren bisherigen Google-Analytics-Account löschen und einen neuen anlegen.

Alle passenden Mustertexte und Vertragsunterlagen liegen bei uns vor.

Zusätzliche Informationen der Datenschutzbehörde.




Zusammenfassung Ihrer möglichen Handlungsoptionen:

Punkt eins  Analytics datenschutzrechtlich konform überarbeiten. (Unsere Empfehlung)


Änderungen entsprechend obiger „vier Schritte“.


Punkt zwei  2. Analytics entfernen

Entfernung des Analytics-Codes von der kompletten Website. (Sie erhalten dann keine automatische Übersicht mehr über die Besucherfrequenz.)


Punkt drei  Einen anderen, kostenpflichtigen Dienst installieren.

Installation eines anderen Tools wie z. B. eTracker.
Aufwand für die Implementierung und laufende Kosten variieren, je nach ausgewähltem Tool.


                                            Anfragen










Bei Rückfragen können Sie sich gerne an team mcs aus Lahr / Seelbach wenden. Wir prüfen gerne Ihre Anfrage.


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Downloads

Gerne können Sie sich die Informationen hier per PDF downloaden.

Google Analytics und Datenschutz

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Zum datenschutzkonformen Einsatz von Google Analytics