12. Jun 2019
Den Begriff „Auftragsdatenverarbeitung“ hat seit der DSGVO fast jeder schon einmal gehört. Aber kaum ein Webseitenbetreiber weiß, dass ein AV-Vertrag mit der betreuenden Werbeagentur in den meisten Fällen ein Muss ist.
Ein Unternehmen (Auftraggeber) beauftragt einen externen Dienstleister (Auftragnehmer) damit, weisungsgebunden personenbezogene Daten zu verarbeiten. Die Verantwortung der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung liegt beim Auftraggeber, er ist der Hauptverantwortliche für den Datenschutz. Die bloße Möglichkeit des Datenzugriffs durch den Auftragnehmer genügt dabei schon. Es kommt also nicht darauf an, ob der beauftragte Dienstleister tatsächlich auf die Daten zugreift.
Hierbei sind folgende Daten personenbezogen:
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