Der AV-Vertrag – was das ist und wozu der Vertrag dient

12. Jun 2019

Den Begriff „Auftragsdatenverarbeitung“ hat seit der DSGVO fast jeder schon einmal gehört. Aber kaum ein Webseitenbetreiber weiß, dass ein AV-Vertrag mit der betreuenden Werbeagentur in den meisten Fällen ein Muss ist.

Was bedeutet Auftragsdatenverarbeitung (kurz: ADV oder nach DSGVO: AV) überhaupt?

Ein Unternehmen (Auftraggeber) beauftragt einen externen Dienstleister (Auftragnehmer) damit, weisungsgebunden personenbezogene Daten zu verarbeiten. Die Verantwortung der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung liegt beim Auftraggeber, er ist der Hauptverantwortliche für den Datenschutz. Die bloße Möglichkeit des Datenzugriffs durch den Auftragnehmer genügt dabei schon. Es kommt also nicht darauf an, ob der beauftragte Dienstleister tatsächlich auf die Daten zugreift.

Hierbei sind folgende Daten personenbezogen:

  • Name und Anschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer und
  • Kontodaten
  • IP-Adressen

Sollten Sie noch keinen AV-Vertrag mit uns, team mcs GmbH (Auftragnehmer) abgeschlossen haben, so melden Sie sich bitte, wir halten eine Vorlage für Sie bereit.

Hier können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Unterzeichnung AV-Vertrag

 Ein Jahr DSGVO – was seither geschah

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