05. Nov 2019
Cookie-Hinweis-Banner sind gemäß neuestem Urteil teilweise oft nicht mehr ausreichend. Wir empfehlen daher den Verzicht auf sämtliche kritische Inhalte.
So gut wie jede Website nutzt heutzutage Cookies. Sie erkennen Nutzer wieder und machen ihnen das Surf-Erlebnis angenehmer, etwa durch das Speichern von AutoFill-Daten oder Sucheingaben.
Seit Einführung der DSGVO gab es zahlreiche Urteile, die Teilbereiche der DSGVO weiter verschärft haben.
Cookies spielen hier immer wieder eine große Rolle – bedeutet für Webseitenbetreiber, dass sie sich immer auf dem aktuellsten Stand halten und oft Änderungen an ihrer Website vornehmen müssen.
Was nun aber gemäß des aktuelles EuGH-Urteils vom 01.10.2019 klar ist: Cookie-Hinweis-Banner sind teilweise nicht mehr ausreichend, sobald Tracking-Cookies oder andere Plug-ins und Funktionen, wie bspw. Google Maps, YouTube uvm. eingesetzt werden.
In manchen Fällen ist es notwendig, seine Website mit einem Consent-Tool („Zustimmungs-Tool“) auszustatten.
Unberührt von diesem Urteil bleiben nur sogenannte „First-Party-Cookies“, wie z.B. Warenkorb-Cookies, Cookies für Logins oder Länder-/Sprachauswahlen.
Ob Ihre Website von dem Urteil betroffen ist, kann nur eine individuelle Prüfung ergeben. Gern übernehmen wir diese für Sie.
In Zusammenarbeit mit unseren Internetanwälten von eRecht24 können wir unseren Kunden bereits Lösungen anbieten. Sprechen Sie uns ganz einfach darauf an und wir passen Ihre Website den neuen Bestimmungen an.