Am 01. Dezember 2021 ist in Deutschland das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Kraft getreten mit dem der Gesetzgeber die E-Privacy-Richtlinie umgesetzt hat. In diesem Zusammenhang haben uns viele Fragen nach dem Anpassungsbedarf von Websites erreicht. Eine allgemeingültige Beurteilung ist jedoch nicht möglich, da immer vom Einzelfall abhängig. Gerne unterstützen wir Sie bei der individuellen Überprüfung.
Webseitenbetreiber benötigen für Trackingdienste und Cookies eine echte und ausdrückliche Einwilligung. Gemäß § 24 Abs. 1 TTDSG ist eine Einwilligung dann erforderlich, wenn Webseitenbetreiber Informationen und Endeinrichtungen des Endnutzers speichern oder darauf zugreifen wollen.
Mit Weblication lässt sich eine Website in vielen Fällen sogar komplett ohne Verwendung von Cookies realisieren. Unglaublich aber wahr: Sogar die Führung DSGVO-konformer Webstatistiken ist möglich.
Sie kennen Weblication noch nicht? Dann finden Sie hier mehr Informationen dazu. Unbedingt ansehen! Gerne führen wir Ihnen das System auch in einer Live-Demo vor.