Barrierefreiheit für Websites – das müssen Sie wissen

Wofür steht der Begriff "Barrierefreie Website" überhaupt? Was ist alles notwendig, um eine Website barrierefrei zu gestalten? Müssen alle Websites bald barrierefrei sein? Ein Themenbereich mit vielen Fragen. Wir klären einige davon.

Definition Barrierefreiheit nach §4 BGG

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.

Worum geht es überhaupt?

Grundlage für das Thema sind die Anforderungen aus der Novellierung des Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (L-BGG) auf Grund der EU-Richtlinie 2016/2102.

Im Detail handelt es sich dabei um Angleichungen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten zu den Barrierefreiheitsanforderungen für Websites und mobile Anwendungen.

Demnach sind erforderliche Maßnahmen zu treffen, um Websites und mobile Anwendungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust zu gestalten.

Barrierefreiheit für Websites – das müssen Sie wissen
Barrierefreiheit für Websites – das müssen Sie wissen

Auswirkungen der Novellierung des L-BGG (Landes-Behinderten-gleichstellungsgesetz):

  • bis zum 23.09.2020 müssen alle bestehenden Websites öffentlicher Stellen barrierefrei,
  • also wahnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sowie
  • in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein

Wer muss seine Website barrierefrei gestalten?

Betroffen von den Anforderungen sind öffentliche Stellen. Alle Inhalte, für die z. B. Gemeinden bzw. Kommunen impressumspflichtig sind, müssen barrierefrei gestaltet sein.

Fristen für die Umsetzung der Barrierefreiheit

Die L-BGG BW Frist nach §17 (1) L-BGG für Websites, welche vor dem 23.09.2019 veröffentlicht wurden, beläuft sich auf den 23.09.2020.

Bei der Umsetzung zu beachten

sind folgende 12 WCAG Richtlinien (="Web Content Accessibility Guidelines" - englisch für "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte"). Diese beinhalten:

Barrierefreie PDFs

Noch nie davon gehört?

Das barrierefreie Gestalten von PDF-Dateien macht jedoch einen weiteren wichtigen Bestandteil dieser Maßnahme aus.

Hierbei kommt es auf die Linearität des Textes, Alternativtexte für Bilder, eine übersichtliche Strukturierung
u. v. m. an.

1.

Textalternativen

Sind für alle Nicht-Text-Inhalte erforderlich, damit sie in Formen umwandelt werden können, die die Nutzer benötigen.

2.

Zeitbasierte Medien

Audio- und Videoelemente sowie Live-Übertragungen erfordern Textalternativen, damit die Nutzer sie wahrnehmen können.

3.

Anpassbarkeit

Inhalte sollen so erstellt werden, dass sie auf verschiedene Art dargestellt werden können.

4.

Navigierbarkeit

Navigierbarkeit

5.

Per Tastatur zugänglich

Alle Bedienelemente und Funktionalitäten einer Website sollen per Tastatur zugänglich sein. Die sog. Tastaturfalle ist zu vermeiden.

6.

Anfälle auslösende Inhalte

Man soll auf Inhalte verzichten, bei welchen bekannt ist, dass sie zu Anfällen führen, wie z. B. Farbe Rot bei großflächigen Objekten.

7.

Kompatibilität

Es geht um eine korrekte Darstellung der Website in den gängigen Browsern und Geräten. Dafür sind korrekt vergebene Namen u.v.m. verantwortlich.

8.

Unterscheidbarkeit

Inhalte sollen so erstellt werden, dass Nutzer sie leicht identifizieren können einschließlich der Trennung von Vorder- und Hintergrund.

9.

Eingabehilfe

Bei wichtigen Dateneingaben (z. B. Transaktionen) sollen Nutzer die Möglichkeit haben, ihre Dateneingabe zu überprüfen, zu korrigieren und ggf. rückgängig zu machen.

10.

Inhalte vorhersehbar

Webseiten sollen vorhersehbar aussehen und funktionieren. Funktionen und Navigationselemente, die innerhalb einer Website wiederholt verwendet werden, sollen einheitlich bezeichnet sein.

11.

Ausreichend Zeit

Dies gilt vor allem für Slider-Elemente mit durchlaufenden Bildern.

12.

Lesbar und verständlich

Inhalte sollen lesbar und für alle Nutzer verständlich erstellt werden.

Maßnahmen zur Umsetzung

Es sind dementsprechend Maßnahmen hinsichtlich Design, Technik und Redaktion notwendig, um auf einer Website Barrierefreiheit zu schaffen.

Sollten Sie Ihre Website barrierefrei gestalten wollen oder müssen, so nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Ein entsprechendes Pflichtenheft zur Umsetzung der Maßnahme halten wir für Sie bereit.